Wird eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist der Grund für die Eigenbedarfskündigung entfällt?

Entfällt nach dem Ablauf der Kündigungsfrist, etwa durch den Tod dessen, auf den sich der Eigenbedarf bezog, führt dies nicht dazu, dass die Kündigung des Vermieters unwirksam wird. Die Weiterverfolgung des Eigenbedarfs ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, weil der rechtsuntreue Mieter, der zum Ende der Kündigungsfrist nicht auszieht, nicht belohnt werden soll (BGH, Urteil vom 22.05.2019 – VIII ZR 167/17).