Welche Voraussetzungen sind für den Eigenbedarf eines Vermieters zu erfüllen?

Für den Eigenbedarf eines Vermieters reicht es bei Bestreiten des Eigenbedarfs durch den Mieter aus, wenn der Vermieter einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund anführt, das vermietete Objekt selbst nutzen zu wollen, sofern der Nutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird. Im Rahmen dieser Prüfung spielt es keine Rolle, wenn der Vermieter in der Kündigungserklärung den tatsächlichen Eigenbedarf „dramatisierend“ dargestellt hat (BGH, Urteil vom 22.05.2019 – VIII ZR 167/17).