Sind Maklerkosten für den Erwerb einer Eigentumswohnung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf ersatzfähiger Schaden?

Nein. Maklerkosten, die für den Erwerb einer Eigentumswohnung aufgewendet werden, stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar, da die verletzte Vertragspflicht das Entstehen der Maklerkosten für den Erwerb einer Eigentumswohnung gerade nicht verhindern sollte (BGH, Urteil vom 09.12.2020 – VIII ZR 238/18).