Kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter ein gegen ihn gerichtetes Duldungsurteil missachtet?

Wird ein Mieter rechtskräftig verurteilt, Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten zu dulden, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter sich trotz dieses Urteils weigert, angekündigte Besichtigungstermine zu ermöglichen. Die völlige Missachtung eines gegen den Mieter ergangenen Duldungsurteils erfüllt die Anforderungen an einen wichtigen Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 BGB. Für den Ausspruch der fristlosen Kündigung ist eine zuvor erfolgte Abmahnung nicht erforderlich (LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.05.2020 – 9 S 194/17).