Welcher Maßstab ist an die Beheizung und Lüftung einer Wohnung durch den Mieter heranzuziehen?

Der Bundesgerichtshof stellt sich auf den Standpunkt, dass man nicht abstrakt-generell bestimmen kann, welche Beheizung und Lüftung in einer Mietwohnung notwendig sind. Dies hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Annahme eines Teils der Rechtsprechung, dass den Mietern unter keinen Umständen zumutbar ist, bei der Möblierung von Außenwänden der Wohnung Einschränkungen hinzunehmen, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs falsch (BGH, Urteile vom 05.12.2018 – VIII ZR 217/17 und VIII ZR 67/18).