Ist Kinderlärm ein Grund, die Miete zu mindern?

Grundsätzlich dürfen die in einer Wohnung vernehmbaren Geräusch- und Erschütterungskulissen nicht das normale Maß des in einer Mietwohnung sozial Zumutbaren überschreiten. Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Lärm aus der Nachbarwohnung dringt. Im Grundsatz ist bei jeder Art von Lärm, also auch bei Kinderlärm, auf die Belange und das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Bei Kindern haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, die Kinder zu einem rücksichtsvollen Verhalten bezüglich ihrer Bewegungen und akustischen Äußerungen anzuhalten (LG Berlin, Urteil vom 08.01.2019 – 63 S 303/17).