Vermieten und mieten, vermitteln und verwalten, kaufen und verkaufen.

IMMOBILIENRECHT SEIT 20 JAHREN.

In unserer Kanzlei erwartet Sie juristisches Know-how – konzentriert. Denn wir haben Schwerpunkte gesetzt. So beraten wir Sie als bundesweit tätige Rechtsanwälte rund ums Immobilienrecht:

VERTRAUENSVOLL, KOMPETENT UND OHNE JEDES VERTUN.

Für unsere Mandanten stets das Optimum zu erreichen – das ist unser Anspruch. Mit weniger geben wir uns nicht zufrieden.

Leistungen

Aktuelles

Die Anwälte unserer Kanzlei überzeugen durch Fachwissen. Nicht von ungefähr. Wir bilden uns ständig weiter. Denn nur so lassen sich komplexe Sachverhalte umfassend und schnell analysieren. Zum Besten für unsere Mandanten.

Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Aus diesem Grund haben wir hier zusammengestellt, was auch für Sie von Interesse sein könnte.

Knapp, kommentiert und für jedermann verständlich.

Kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter ein gegen ihn gerichtetes Duldungsurteil missachtet?

Wird ein Mieter rechtskräftig verurteilt, Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten zu dulden, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter sich trotz dieses Urteils weigert, angekündigte Besichtigungstermine zu ermöglichen. Die völlige Missachtung eines gegen den Mieter ergangenen Duldungsurteils erfüllt die Anforderungen an einen wichtigen Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 BGB. Für den Ausspruch der fristlosen Kündigung ist eine zuvor erfolgte Abmahnung nicht erforderlich (LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.05.2020 – 9 S 194/17).